Corona - Allgemeine Informationen

Allgemeine Hinweise zu Corona

Die Sicherstellung des Hygieneschutzes macht eine Reihe von schulorganisatorischen Maßnahmen notwendig!

Wir bitten Sie in den Gängen und in der Aula ausnahmslos und zu jeder Zeit Mund-Nasen-Masken zu tragen!

Konkrete Änderungen entnehmen Sie den jeweiligen Schulen (Berufsschule, FOSBOS und Wirtschaftsschule)!

Die Sanitärräume sind mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern ausgestattet.

Die Türklinken (und weitere „Handkontaktflächen“) aller genutzten Räume werden auch während des Unterrichtsbetriebes mit alkalischen Mitteln gereinigt.

Bei vorsätzlicher Nichtbeachtung der Abstandsregeln ist mit schulrechtlichen Ordnungsmaßnahmen zu rechnen. Bei vorsätzlicher Gefährdung von Mitschülern (z.B. zu nahes Herantreten, Herunterreißen des Mundschutzes) kann dies zu einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz führen.

Einführung, Einforderung und Überwachung allgemeiner Verhaltensregeln

  • regelmäßiges Händewaschen (mit Seife mindestens 20 - 30 Sekunden, weitere Infos hier)
  • Abstandhalten (mindestens 1,5 m) 
  • Einhaltung der Husten- und Niesetikette (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch)
  • kein Körperkontakt 
  • Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund
  • Eintreffen und Verlassen des Schulgebäudes unter Wahrung des Abstandsgebots 
  • bei (coronaspezifischen) Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks- / Geruchssinn, Hals-, Gliederschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall) unbedingt zu Hause bleiben
  • klare Kommunikation der Regeln an Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und sonstiges Personal vorab auf geeignete Weise (per Rundschreiben, Aushänge im Schulhaus etc.)

Weitere Regelungen

  • Pause im Klassenzimmer oder nach Gruppen zeitversetzt / an verschiedenen Orten unter strenger Aufsicht 
  • Sicherstellung einer guten Durchlüftung der Räume (mind. 5 Minuten Lüften nach jeder Schulstunde) 
  • ggf. versetzter Schulbeginn oder Schichtbetrieb
  • angepasster Mensa- und Pausenverkauf
  • Aufforderung an die Eltern, die Kinder bei den o. g. Krankheitszeichen nicht in die Schule zu schicken. 
  • Toilettengang nur einzeln und unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen
  • Sanitärräume sind mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern ausgestattet
  • allgemein wachsam auf potenzielle Infektionsquellen (z.B. Bargeld) achten

Quelle: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/printmaterialien.html (abgerufen am 22.04.2020)

Grunderkrankungen

  • Bei Grunderkrankungen, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung befürchten lassen, muss sowohl bei Schulpersonal als auch bei Schülerinnen und Schülern eine individuelle Risikoabwägung stattfinden, ob eine zwingende Verhinderung oder alternativ auch ein Grund für eine Beurlaubung oder Befreiung vom Präsenzunterricht und der Notfallbetreuung erfolgt. Zum Vollzug wird auf das hierzu ergangene KMS vom 22. Mai 2020 (Az. II.5-BS4363.0/130/18) verwiesen

Vorgehen bei Auftreten von Erkältungs- und respiratorischen Symptomen

  • Bei Auftreten von coronaspezifischen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen (s. hierzu I.) ist stets die Schulleitung zu informieren. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe t) IfSG ist der Verdacht einer Erkrankung in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) meldepflichtig.
  • Da der Schulleitung nicht aufgebürdet werden kann, den Verdacht auf eine COVID-19 Infektion zu stellen, kommt das unten beschriebene Vorgehen entsprechend den RKI-Empfehlungen (Epidemiologisches Bulletin 19/2020) bei Auftreten von Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen bei einer Schülerin bzw. bei einem Schüler zur Anwendung:
    • Die minderjährige Schülerin/der minderjährige Schüler ist sofort vor Ort in der Schule bis zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten von den Mitschülerinnen und –schülern zu trennen. Die Erziehungsberechtigten müssen auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung und häuslichen Isolation hingewiesen werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schüler haben diese die Schule zu verlassen und sind auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung und häuslichen Isolation hinzuweisen.
    • Die Schülerin/der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten soll(en) sich anschließend telefonisch mit ihrer Haus-/Kinderarztpraxis in Verbindung setzen oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 kontaktieren. Der Haus-/Kinderarzt bzw. die Haus-/Kinderärztin oder der kassenärztliche Bereitschaftsdienst bespricht das weitere Vorgehen, z. B. ob eine Testung auf SARS-CoV-2 angezeigt ist.
    • Die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler darf erst wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren, wenn eine Bestätigung des Arztes oder des Gesundheitsamtes vorliegt, dass diese Schülerin bzw. dieser Schüler untersucht und ein Verdachtsfall ausgeschlossen wurde.
    • Das Gesundheitsamt trifft ggf. in Absprache mit der Schulleitung die weiteren Maßnahmen (z. B. Ausschluss einzelner Schülerinnen und Schüler vom Unterricht, Ausschluss eines Klassenverbands vom Unterricht, Information von Erziehungsberechtigten und volljährigen Schülerinnen und Schülern, ggf. Schließung der Schule) die von den Schulleitungen umzusetzen sind.

Vorgehen bei Auftreten einer Covid-19-Erkrankung

1. Reguläres Vorgehen in allen Klassen außer bei Abschlussklassen während der Prüfungsphase

  • Tritt ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Schulklasse bei einer Schülerin bzw. einem Schüler auf, so wird die gesamte Klasse für vierzehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen sowie eine Quarantäne durch das zuständige Gesundheitsamt angeordnet. Alle Schülerinnen und Schüler der Klasse werden am Tag 1 nach Ermittlung sowie am Tag 5 bis 7 nach Erstexposition auf SARS-CoV-2 getestet. Ob Lehrkräfte getestet werden, entscheidet das Gesundheitsamt je nach Einzelfall. Sofern durch das Gesundheitsamt nicht anders verordnet, kann im Anschluss an die vierzehntägige Quarantäne der reguläre Unterricht wieder aufgenommen werden.

2. Vorgehen in einer Abschlussklasse während der Prüfungsphase

  • Tritt während der Prüfungsphase ein bestätigter Fall einer COVID-19-Erkrankung in einer Abschlussklasse bei einer Schülerin oder einem Schüler oder einer Lehrkraft auf, so wird die gesamte Klasse bzw. der gesamte Abschlussjahrgang prioritär auf SARS-CoV-2 getestet. Alle Schülerinnen und Schüler dürfen, auch ohne vorliegendes SARS-CoV-2-Testergebnis, die Quarantäne zur Teilnahme an den Abschlussprüfungen unter strikter Einhaltung des Hygienekonzepts sowie ausgedehnten Abstandsregelungen (Sicherheitsabstand von > 2 m) unterbrechen.

3. Vorgehen bei Lehrkräften

  • Positiv auf SARS-CoV-19 getestete Lehrkräfte haben den Anordnungen des Gesundheitsamts Folge zu leisten. Sie müssen sich in Quarantäne begeben und dürfen keinen Unterricht halten. Inwieweit Schülerinnen und Schüler oder weitere Lehrkräfte eine vierzehntätige Quarantäne einhalten müssen, entscheidet das zuständige Gesundheitsamt je nach Einzelfall.

Berufsschule
Kelheim

Schützenstraße 30
93309 Kelheim
Tel.: 09441/ 29760
Fax: 09441/ 297658
sekretariat
@bsz-kelheim.de

Außenstelle
Mainburg

Ebrantshauser Straße 2
84048 Mainburg
Tel.: 08751/ 86620
Fax: 08751/ 866242
info-mainburg
@bsz-kelheim.de

BFS
Kelheim

Schützenstraße 30
93309 Kelheim
Tel.: 09441/ 29760
Fax: 09441/ 297658
sekretariat
@bsz-kelheim.de

FOSBOS
Kelheim

Schützenstraße 30
93309 Kelheim
Tel.: 09441/ 29760
Fax: 09441/ 297658
sekretariat
@bsz-kelheim.de

WS
Abensberg

Römerstraße 12
93326 Abensberg
Tel.: 09443/ 9184824
Fax: 09443/ 3440
info
@ws-abensberg.de

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