Berufsvorbereitung BVO

 

 

Allgemeines zur Beschulung von Jugendlichen in der Berufsvorbereitung

 

Jugendliche, die von einer Mittel- oder Förderschule kommen, bzw. Jugendliche, die eine Ausbildung abgebrochen haben

Für alle Jugendlichen ohne Mittleren Bildungsabschluss, die die allgemeinbildenden Schulen ohne beruflichen Anschluss verlassen, bzw. ihre begonnene Ausbildung abbrechen, besteht weiterhin Schulpflicht im Rahmen des Bayerischen Gesetzes über Erziehung und Unterricht. Die Staatliche Berufsschule Kelheim führt deshalb eine Vielzahl von verschiedenen Maßnahmenklassen, die auf eine zukünftige berufliche Orientierung vorbereiten und in denen gleichzeitig die Schulpflicht erfüllt werden kann.

Alle Klassen finden als Vollzeitklassen statt, mit Berufsschulunterricht und betrieblichen Orientierungspraktika. Der Besuch einer solchen Maßnahmenklasse ist für alle Jugendlichen ohne Ausbildung, die nicht über einen Mittleren Schulabschluss verfügen, verpflichtend. Nicht-Erscheinen zur Beschulung wird mit Bußgeld belegt.

 

Jugendliche, die aus dem Ausland in den Landkreis Kelheim neu zugezogen sind.

Für Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre, die neu aus dem Ausland in den Landkreis Kelheim zugezogen sind, besteht ebenfalls grundsätzlich Schulpflicht. Für diese Jugendlichen und junge Erwachsene stehen an der Berufsschule Kelheim verschiedene Maßnahmenklassen zur Verfügung. Hauptziel dieser Klassen ist die Vermittlung der deutschen Sprachkompetenz, um beruflich, sozial und gesellschaftlich Fuß fassen zu können. Auch hier ist der Schulbesuch grundsätzlich verpflichtend.

Für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, die noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland leben und die die Mittelschule erfolgreich abgeschlossen haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Mittleren Schulabschluss im Rahmen einer Klasse an der Fachoberschule Kelheim zu erlangen.

Alle Jugendlichen und junge Erwachsene, die keine schulische oder betriebliche Ausbildung oder eine Berufstätigkeit aufnehmen, ihre Ausbildung abgebrochen haben oder aus dem Ausland neu in den Landkreis Kelheim zugezogen sind, sollen sich mit der Staatlichen Berufsschule Kelheim, Herrn StD Manfred Neumann, in Verbindung setzen, um den weiteren Schulbesuch abzuklären.

Sprechzeiten (Herr StD Manfred Neumann) wenn möglich mit Terminvereinbarung:

Montag, 8:35 Uhr bis 9:20 Uhr (Kelheim)
Dienstag, 9:30 Uhr bis 10:15 Uhr (Kelheim)
Mittwoch, 8:35 Uhr bis 09:20 Uhr (Kelheim)
Donnerstag, 12:10 Uhr bis 13:00 Uhr (Mainburg, nur mit Terminveranbarung)
Freitag, 08:35 Uhr bis 9:20 Uhr (Kelheim)

Tel. 09441 2976-0 oder

Berufsschule
Kelheim

Schützenstraße 30
93309 Kelheim
Tel.: 09441/ 29760
Fax: 09441/ 297658
sekretariat
@bsz-kelheim.de

Außenstelle
Mainburg

Ebrantshauser Straße 2
84048 Mainburg
Tel.: 08751/ 86620
Fax: 08751/ 866242
info-mainburg
@bsz-kelheim.de

BFS
Kelheim

Schützenstraße 30
93309 Kelheim
Tel.: 09441/ 29760
Fax: 09441/ 297658
sekretariat
@bsz-kelheim.de

FOSBOS
Kelheim

Schützenstraße 30
93309 Kelheim
Tel.: 09441/ 29760
Fax: 09441/ 297658
sekretariat
@bsz-kelheim.de

WS
Abensberg

Römerstraße 12
93326 Abensberg
Tel.: 09443/ 9184824
Fax: 09443/ 3440
info
@ws-abensberg.de

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