Berufsvorbereitung BVO
Beschulung und sprachliche Einstufungstests für Berufsintegrationsklassen zum kommenden Schuljahr 2025/2026
Für aus dem Ausland neu zugezogene Jugendlichen im Alter von 16 bis 21 Jahren steht ein sprachliches Bildungsangebot über 2 Schuljahre hinweg an der Staatlichen Berufsschule Kelheim zur Verfügung.
Im laufenden Schuljahr 2024/2025 können leider keine weiteren Neuaufnahmen vorgenommen werden.
Das bedeutet für alle Jugendlichen, die in einer Sprachklasse Deutsch erlernen wollen und somit auch ihre Schulpflicht erfüllen, dass die
Beschulung erst zum neuen Schuljahr 2025/2026
am Mittwoch (!), den 17. September 2025, um 7:50 Uhr,
beginnen kann.
Alle Jugendlichen, die in der Zwischenzeit zu uns in den Landkreis Kelheim ziehen, müssen jedoch verpflichtend an einem sprachlichen Einstufungstest teilnehmen.
Dieser findet am
Dienstag, den 01. Juli 2025, um 13:00 Uhr,
an der Staalichen Berufsschule Kelheim statt.
Dazu ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte laden Sie dazu das Anmeldeformular am Ende dieser Seite herunter und geben es vorab ausgefüllt (gerne auch per Email) im Sekretariat der Berufsschule Kelheim ab.
Allgemeines zur Beschulung von Jugendlichen in der Berufsvorbereitung
Jugendliche, die von einer Mittel- oder Förderschule kommen und keine Ausbildung, Fachschule oder sonstigen Befreiungsgrund vorweisen können, bzw. Jugendliche, die eine Ausbildung abgebrochen haben
Für alle Jugendlichen ohne Mittleren Bildungsabschluss, die die allgemeinbildenden Schulen ohne beruflichen Anschluss verlassen, bzw. ihre begonnene Ausbildung abbrechen, besteht weiterhin Schulpflicht im Rahmen des Bayerischen Gesetzes über Erziehung und Unterricht. Die Staatliche Berufsschule Kelheim führt deshalb eine Vielzahl von verschiedenen Maßnahmenklassen, die auf eine zukünftige berufliche Orientierung vorbereiten und in denen gleichzeitig die Schulpflicht erfüllt werden kann.
Alle Klassen finden als Vollzeitklassen statt, mit Berufsschulunterricht und betrieblichen Orientierungspraktika. Der Besuch einer solchen Maßnahmenklasse ist für alle Jugendlichen ohne Ausbildung, die nicht über einen Mittleren Schulabschluss verfügen, verpflichtend. Nicht-Erscheinen zur Beschulung wird mit Bußgeld belegt.
Jugendliche, die aus dem Ausland in den Landkreis Kelheim neu zugezogen sind.
Für Jugendliche und junge Erwachsene bis 21 Jahre, die neu aus dem Ausland in den Landkreis Kelheim zugezogen sind, besteht ebenfalls grundsätzlich Schulpflicht. Für diese Jugendlichen und junge Erwachsene stehen an der Berufsschule Kelheim verschiedene Maßnahmenklassen zur Verfügung. Hauptziel dieser Klassen ist die Vermittlung der deutschen Sprachkompetenz, um beruflich, sozial und gesellschaftlich Fuß fassen zu können. Auch hier ist der Schulbesuch grundsätzlich verpflichtend.
Für leistungsstarke Schülerinnen und Schüler, die noch nicht länger als vier Jahre in Deutschland leben und die die Mittelschule erfolgreich abgeschlossen haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, den Mittleren Schulabschluss im Rahmen einer Klasse an der Fachoberschule Kelheim zu erlangen.
Beratungsangebot
Alle Jugendlichen und junge Erwachsene, die keine schulische oder betriebliche Ausbildung oder eine Berufstätigkeit aufnehmen, ihre Ausbildung abgebrochen haben oder aus dem Ausland neu in den Landkreis Kelheim zugezogen sind, sollen sich mit der Staatlichen Berufsschule Kelheim, Herrn StD Manfred Neumann, in Verbindung setzen, um den weiteren Schulbesuch abzuklären.
Sprechzeiten (Herr StD Manfred Neumann) wenn möglich mit Terminvereinbarung:
Montag, 8:35 Uhr bis 9:20 Uhr (Kelheim)
Dienstag, 9:30 Uhr bis 10:15 Uhr (Kelheim)
Mittwoch, 8:35 Uhr bis 09:20 Uhr (Kelheim)
Donnerstag, 12:10 Uhr bis 13:00 Uhr (Mainburg, nur mit Terminveranbarung)
Freitag, 08:35 Uhr bis 9:20 Uhr (Kelheim)
Tel. 09441 2976-0 oder