Fachpraktische Ausbildung
Die Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule absolvieren in der 11. Jahrgangsstufe ein Berufspraktikum in der jeweiligen Ausbildungsrichtung. Im 2-wöchigen Wechsel besuchen sie den Unterricht bzw. das Praktikum.
Während die Schülerinnen und Schüler des technischen Zweiges das Praktikum in den schuleigenen Werkstätten durchlaufen, lernen die Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Sozialwesen Unternehmen und Einrichtungen im Landkreis Kelheim kennen. Eine Betreuungslehrkraft der Schule steht dabei in regelmäßigem Kontakt zur Praktikumsstelle. Während der Praktikumsphasen kommen die Schülerinnen und Schüler zu einem Anleitungstag in die Schule. Dann wird in der fachpraktischen Anleitung und Vertiefung das Praktikum reflektiert und weitere berufsrelevante Themen behandelt.
Das Bestehen der fachpraktischen Ausbildung ist Voraussetzung für das Bestehen der Probezeit und das Vorrücken in die 12. Jahrgangsstufe. Die Note der fachpraktischen Ausbildung wird ins Zeugnis der Fachhochschulreife aufgenommen und zählt zum Schnitt. Folgende Bereiche werden bei der Beurteilung der fachpraktischen Ausbildung berücksichtigt:
- Bewertung der fachpraktischen Tätigkeit (Grundlage ist eine Empfehlung der Praktikumsstelle),
- Bewertung der fachpraktischen Anleitung (Berichte und Führen der Nachweishefte, Mitarbeit in den Anleitungsstunden, Leistungsnachweis) sowie
- Bewertung der fachpraktischen Vertiefung.
Sollte ein Teilbereich (1.-3.) mit 0 Punkten bewertet werden, so gilt die gesamte fachpraktische Ausbildung als nicht bestanden!
TERMINE:
Abgabe der Einschätzbögen:
FS11a, FT11a, FW11a: 06.11.23 und 22.01.24, 06.05.24 und 15.07.24
FS11b, FT11b, FW11b: 20.11.23 und 08.01.24, 22.04.24 und 01.07.24
Abgabe des Berichts:
für alle Klassen: 12.01.24 und 28.06.24
Weitere allgemeine Informationen zur fachpraktischen Ausbildung:
Bayerisches FOSBOS-Netz: FOSBOS-Netz Bayern Fachoberschulen und Berufsoberschulen Mein Weg zum Abitur Berufsoberschule Aufnahme Abschlüsse Berufszuordnung (bfbn.de)