Externenprüfung
Prüfung externe Bewerber:
Voraussetzungen zur Zulassung
v Anmeldung bis spätestens 1. März
v Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule
v Vollendung des 21. Lebensjahres
v Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten, die denjenigen der Ausbildung an der
Berufsfachschule für Kinderpflege gleichwertig sind durch den Nachweis von mindestens 800 Zeitstunden Tätigkeit in einer außerschulischen Einrichtung
Bewerberinnen und Bewerbern mit einer anderen Muttersprache als Deutsch
v Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf dem Niveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprache
Welche Unterlagen müssen abgegeben werden
v Lebenslauf
v Abschluss- oder Austrittszeugnisses der zuletzt besuchten Schule im Original oder in
beglaubigter Abschrift
v Nachweise der erforderlichen Vorbildung (siehe oben) im Original oder in beglaubigter
Abschrift
v Unterschriebene Erklärung, ob und gegebenenfalls wann und mit welchem Ergebnis an der Abschlussprüfung teilgenommen wurde
v Unterschriebene Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin oder der
Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet und welche Lehrbücher sie oder er benutzt hat
v Bei nicht unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch ein amtliches Führungszeugnis, das zum Zeitpunkt der Zulassung nicht älter als frei Monate ist
v Ärztliches Zeugnis, das nicht älter als drei Monate sein soll und ausweist, dass die
Bewerberin oder der Bewerber für den gewählten Beruf geeignet ist
v Nachweis über einen mindestens dreimonatigen Hauptwohnsitz vor Antragstellung in
Bayern
v Nachweis von mindestens 800 Zeitstunden Tätigkeit in einer außerschulischen Einrichtung
Meine Muttersprache ist nicht Deutsch. Wie kann ich meine Deutschkenntnisse auf
Niveau B2 nachweisen?
Durch:
v das Abschlusszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule auf dem
Niveau der Mittelschule oder höher mit mindestens der Note „ausreichend“ im Fach
Deutsch oder Deutsch als Zweitsprache
v eine vom Staatsministerium als gleichwertig anerkannte Prüfung
v einen zentralen Deutschtest entsprechend den Vorgaben des Staatsministeriums.
Welche Prüfungen muss ich ablegen?
Schriftliche Prüfungen
Schriftliche Prüfungen mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 60 Minuten in
v Deutsch und Kommunikation und Pädagogik und Psychologie
Schriftliche Prüfungen mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 45 Minuten in
v Religionslehre und Religionspädagogik,
v Politik und Gesellschaft sowie Berufskunde,
v Ökologie und Gesundheit,
v Rechtskunde,
v Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung und
v Säuglingsbetreuung
Mündliche Prüfungen
Eine mündliche Prüfung im Fach Deutsch und Kommunikation als Gruppenprüfung mit vier bis
sechs Prüflingen und einer Prüfungszeit je Prüfungsteilnehmerin oder Prüfungsteilnehmer
von ca. fünf Minuten.
Eine mündliche Prüfung mit einer Dauer von jeweils 30 Minuten in
v Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung,
v Werkerziehung und Gestaltung,
v Musik und Musikerziehung,
v Sport- und Bewegungserziehung sowie
v Hauswirtschaftliche Erziehung.
Praktische Prüfung
Eine praktische Prüfung im Fach Sozialpädagogische Praxis mit einer Bearbeitungszeit von
60 Minuten.
Termine
Fach |
Haupttermin |
Rechtskunde
|
Dienstag, 13.05.2025 |
Ökologie und Gesundheit |
Mittwoch, 14.05.2025 |
Marhematisch-naturwissenschaftliche Erziehung |
Mittwoch, 14.05.2025 |
Politik und Gesellschaft sowie Berufskunde |
Montag, 19.05.2025 |
Religionslehre und Religionspädagogik (nach Konfession) bzw. Ethik und ethische Erziehung |
Mittwoch, 21.05.2025 |
Säuglingsbetreuung |
Mittwoch, 21.05.2025 |
Pädagogik und Psychologie |
Dienstag, 24.06.2025 |
Deutsch und Kommunikation |
Donnerstag, 26.06.2025 |
Für die übrigen Prüfungsfächer lt. § 54 Abs. 2 Satz 1 BFSO, in welchen
mündliche bzw. praktische Prüfungen abgelegt werden müssen, werden
keine Termine vorgegeben.